GEG Gastro Service GmbH, Friedrichstraße 11, 55237 Lonsheim
Stand: 18.08.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEG Gastro Service GmbH
Schulverpflegung
Nachstehend informieren wir Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einer Anmeldung zum
Essen gelten:
Was ist eine verbindliche Essensbestellung?
Sie bestellen im gewählten Zeitraum, an denen von Ihnen gewählten Wochentagen eine Mittagsverpflegung für
Ihr Kind.
Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Bestellung jederzeit ändern. Sofern Sie keine Änderung
vornehmen, ist die in der ursprünglichen Rahmenvereinbarung festgelegte Essensbestellung verbindlich.
Kann ich meine Essensbestellung ändern?
Ja, Sie können Ihre Bestellung jederzeit ändern.
Sie können einzelne Essen stornieren, zusätzliche Essen bestellen oder die Tage, für welche Sie in der
Rahmenvereinbarung Essen bestellen, ändern. Sie müssen dabei lediglich die Stornierungsfrist für die
Essensbestellung einhalten.
Um die Essensbestellung vorzunehmen, benötigen Sie Ihr Passwort. Damit ist Ihre Online-Essensbestellung,
genauso wie die ursprüngliche Rahmenvereinbarung, eine verbindliche Bestellung.
In Ihrer Abrechnung rechnen wir jeweils den genauen Essensbetrag für Sie aus. Stornierte Essen werden nicht in
Rechnung gestellt, Stornogebühren fallen nicht an. Zusätzliche Essen werden mit dem normalen Preis für ein
Essen in Rechnung gestellt.
Kann ich meine Anmeldung zum Essen auch kündigen bzw. stilllegen?
Sollte Ihr Kind jedoch nicht länger am Mittagessen teilnehmen wollen, so können Sie, ohne Ihren Vertrag zu
kündigen, die Essens- bzw. Dauerbestellung für einen gewählten Zeitraum stornieren. Sie bewahren sich dadurch
die Möglichkeit, Ihr Kind doch wieder am Essen teilnehmen zu lassen, ohne eine komplette Neuanmeldung
vornehmen zu müssen.
In Ihrem Kundenkonto können Sie unter dem Reiter "Essenteilnehmer" ein Kündigungsdatum angeben. Es bedarf
keiner schriftlichen Kündigung.
Bitte beachten Sie: Wir werden nicht von der Schule oder der Betreuung benachrichtigt, wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder der Betreuungsplatz gekündigt wird. Der Vertrag für die Schulverpflegung muss immer separat gekündigt werden. Ebenso bevollmächtigen Sie uns hiermit Ihre Daten mit der Betreuung austauschen zu dürfen, jedoch ausschließlich für die Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs in der Mensa.
Wie wird das Essen bezahlt?
Die Abrechnung der Essen erfolgt für Sie entweder im Lastschriftverfahren oder per Vorkasse. Dies ist für die
einzelnen Schulen fest voreingestellt und kann nicht geändert werden.
Beim Lastschriftverfahren buchen wir die fälligen Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto ab. Dazu ist es
erforderlich, dass Sie uns als Kontoinhaber bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte
achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung, hierzu sind Sie rechtlich verpflichtet. Eventuelle Gebühren
für Rücklastschriften müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Bei der Bezahlung mit Vorkasse überweisen Sie einen Betrag unter Angabe der Kundennummer auf unser
Bankkonto. Die Bankdaten sowie die Kundennummer finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter dem Reiter
"Guthaben". Sobald der Betrag auf unserem Bankkonto eingeht - dies kann je nach Bank 2-3 Werktage in
Anspruch nehmen -, wird dieser Ihrem Vertrag zugeordnet und Sie können Essen bestellen. Fällt das
Guthaben unter einen von Ihnen frei wählbaren Betrag, werden Sie per E-Mail darüber informiert.
Welche Essen müssen bezahlt werden?
Sie bezahlen immer nur die von Ihnen bestellten Essen. Fristgerecht stornierte Essen werden selbstverständlich
nicht berechnet.
Leider müssen wir die von Ihnen bestellten Essen auch dann berechnen, wenn diese nicht abgeholt wurden. Bitte
haben Sie für diese Regelung Verständnis, da für die Zubereitung der nicht abgeholten Essen auch die vollen
Kosten angefallen sind.
Denken Sie also bitte daran, im Falle von Abwesenheiten das Essen rechtzeitig zu stornieren! Stornierungen sind in Ihrem Kundenkonto, unter Einhaltung der Frist, jederzeit möglich.
Für verlorene Chips und darüber bezogene Essen übernehmen wir keine Haftung.
Verbraucherschutz
Die für Verbraucher zuständige Schlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für
Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, Fon 07851/7957940, Fax 07851/7957941,
mail@verbraucher-schlichter.de www.verbraucher-schlichter.de - Homepage. Die GEG Gastro Service GmbH erklärt sich bei
rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§131 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.